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1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen.
3. An- und Abreise: Zimmerbezug ab 15 Uhr; Zimmerrückgabe bis 11 Uhr.
4. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dieses nicht geschehen, kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
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